Präambel
Ladies on Wheels (ladiesonwheels.ch) ist ein Club für Frauen, die mit Leidenschaft ihren eigenen Sportwagen fahren – und für Beifahrerinnen, die diese Welt auf Empfehlung eines fahrenden Mitglieds teilen möchten (Art. 2.11). Der Club organisiert Ausfahrten, Events und Treffen; am Steuer sitzen ausschliesslich fahrende Mitglieder mit ihrem eigenen Fahrzeug. Dieses Reglement legt die Regeln fest, die für alle Mitglieder und für jede Clubaktivität gelten.
Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
1.1Der Club vereint Frauen, die einen Sportwagen besitzen oder regelmässig fahren, und organisiert Ausfahrten, gesellige Anlässe, Fahrtrainings und Tracktage.
1.2Dieses Reglement gilt für alle Mitglieder und für sämtliche vom Club organisierten Aktivitäten.
1.3Mit der Registrierung auf ladiesonwheels.ch und der Teilnahme an einer Clubaktivität wird dieses Reglement vollumfänglich anerkannt.
Art. 2 Mitgliedschaft
2.1Mitglied werden können Frauen, die: (a) mindestens 18 Jahre alt sind; (b) einen in der Schweiz gültigen Führerausweis besitzen; (c) einen zugelassenen Sportwagen (Art. 4) besitzen, leasen oder regelmässig nutzen; (d) die Eintrittsgebühr gemäss Anhang 1 bezahlt haben.
2.2Ausfahrten und Events des Clubs sind ausschliesslich Mitgliedern vorbehalten.
2.3Aufnahmegesuche erfolgen ausschliesslich online über ladiesonwheels.ch. Mit dem Absenden des Online-Gesuchs und der Bestätigung der Erklärungen gemäss Anhang 1 anerkennt die Antragstellerin dieses Reglement verbindlich. Der Club kann ein Gesuch ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen.
2.4Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
2.5Das Mitgliedschaftsjahr beginnt für alle Mitglieder jeweils am [1. März] und dauert ein Jahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um ein weiteres Mitgliedschaftsjahr. Die Rechnung für das neue Mitgliedschaftsjahr wird einen Monat vor dessen Beginn zugestellt. Der Jahresbeitrag ist zu Beginn des Mitgliedschaftsjahres fällig.
2.6Neue Mitglieder bezahlen bei der Aufnahme einmalig die Eintrittsgebühr anstelle des Jahresbeitrags. Sie deckt die Mitgliedschaft ab Zahlungseingang bis zum Ende des laufenden Mitgliedschaftsjahres. Erfolgt die Aufnahme in den letzten drei Monaten vor Beginn eines neuen Mitgliedschaftsjahres, deckt die Eintrittsgebühr zusätzlich das gesamte folgende Mitgliedschaftsjahr.
2.7Geht die Zahlung nicht innert 14 Tagen nach Beginn des neuen Mitgliedschaftsjahres ein, wird die Mitgliedschaft sistiert. Das Mitglied wird automatisch über ihr Mitgliederkonto auf ladiesonwheels.ch informiert, und das Konto wird gesperrt. Während der Sistierung ist keine Teilnahme an Clubaktivitäten möglich.
2.8Ist der Jahresbeitrag drei Monate nach Beginn des Mitgliedschaftsjahres nicht bezahlt, erlischt die Mitgliedschaft ohne weitere Mitteilung.
2.9Eine Reaktivierung, sowohl während der Sistierung als auch nach Erlöschen der Mitgliedschaft, ist nur auf Anfrage beim Club möglich. Der Club entscheidet frei über die Reaktivierung bzw. Wiederaufnahme und kann sie ohne Angabe von Gründen verweigern. Stimmt der Club zu, wird die Mitgliedschaft mit dem Eingang des ausstehenden Beitrags reaktiviert.
2.10Ein Austritt ist jederzeit schriftlich möglich. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
2.11Beifahrerinnen-Mitgliedschaft. Zusätzlich zur ordentlichen Fahrerinnen-Mitgliedschaft kennt der Club eine Beifahrerinnen-Mitgliedschaft. Sie steht Frauen offen, die auf Empfehlung eines bestehenden fahrenden Mitglieds in den Club aufgenommen werden und keinen eigenen Sportwagen besitzen oder regelmässig fahren müssen. Eine Beifahrerin nimmt an Ausfahrten jeweils als Beifahrerin des sie empfehlenden Mitglieds teil. Der Jahresbeitrag entspricht der Hälfte des ordentlichen Beitrags (Anhang 1 Ziff. C); die übrigen Leistungen – insbesondere die Teilnahme an sämtlichen Clubaktivitäten – stehen ihr im gleichen Umfang offen wie einem fahrenden Mitglied. Im Übrigen gelten für die Beifahrerinnen-Mitgliedschaft dieselben Regeln dieses Reglements, soweit sie sich nicht ausdrücklich auf das Fahren eines eigenen Fahrzeugs beziehen.
Art. 3 Eine Frau, ein Auto
3.1Jedes teilnehmende Fahrzeug wird während der gesamten Dauer des Events ausschliesslich von dem dafür angemeldeten Mitglied gefahren.
3.2Als Beifahrerin zugelassen ist einzig eine Frau mit gültiger Beifahrerinnen-Mitgliedschaft (Art. 2.11), die vom sie empfehlenden fahrenden Mitglied an die Ausfahrt mitgenommen wird. Andere Mitfahrende sind nicht erlaubt: weder Partner, Freundinnen, Familienangehörige, Kinder noch sonstige Personen.
3.3Ein Fahrerinnenwechsel während eines Events ist nicht erlaubt.
3.4Jedes Mitglied fährt einen Sportwagen im Sinne von Art. 4 und ist allein dafür verantwortlich, mit einem solchen Fahrzeug zum Event zu erscheinen. Der Club nimmt keine vorgängige Überprüfung vor. Ein Mitglied, das nicht mit einem Sportwagen gemäss Art. 4 erscheint, kann ohne Rückerstattung von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
3.5Diese Regel ist das Fundament des Clubs. Sie stellt sicher, dass jede Teilnehmerin den Event als Fahrerin erlebt, dass die Gruppe nur aus bekannten und geprüften Fahrerinnen besteht, dass Sicherheits- und Versicherungsfragen klar bleiben und dass der Geist des Clubs gewahrt wird: Frauen fahren ihr eigenes Auto.
3.6Ein Mitglied, das mit einer nicht zugelassenen Begleitperson erscheint, wird ohne Rückerstattung von der Teilnahme ausgeschlossen.
3.7Einzige Ausnahme: eine vom Club oder von der Rennstrecke bestimmte, zertifizierte Instruktorin bzw. ein Instruktor während eines Fahrtrainings oder einer Tracksession (Art. 7).
Art. 4 Zugelassene Fahrzeuge
4.1Zugelassen sind ausschliesslich Sportwagen. Als Sportwagen im Sinne dieses Reglements gilt ein Fahrzeug, das in erster Linie für Fahrdynamik und Fahrvergnügen konzipiert und vermarktet wird. Massgebend sind insbesondere: (a) eine Coupé-, Cabriolet-, Roadster- oder Targa-Karosserie; (b) zwei Türen und zwei oder 2+2 Sitzplätze; (c) der sportliche Charakter des Modells. Eine Mindestleistung wird nicht verlangt: Auch leichte, ikonische Sportwagen wie Mazda MX-5, Lotus Elise oder Alpine A110 sowie klassische Sportwagen und Youngtimer sind ausdrücklich zugelassen.
4.2Beispiele zugelassener Fahrzeuge (nicht abschliessend):
- Porsche: 911 Carrera, Carrera S, GTS, Turbo, GT3; 718 Cayman und Boxster
- BMW: M2, M4 Competition, M8, Z4 M40i
- Mercedes-AMG: GT, SL, C 63 Coupé
- Audi: R8, TT RS
- Lotus: Emira, Elise, Exige, Evora
- Alpine: A110
- Ferrari, Lamborghini (Huracán, Revuelto), McLaren
- Aston Martin: Vantage, DB12
- Bentley: Continental GT, Continental GTC
- Maserati: MC20, GranTurismo
- Jaguar: F-Type
- Mazda: MX-5
- Weitere: Chevrolet Corvette, Nissan GT-R, Toyota GR Supra und GR86, Ford Mustang GT
- Klassiker: Porsche 356 und luftgekühlter 911, Mercedes-Benz SL (Pagode), Jaguar E-Type, Alfa Romeo Spider
4.3SUVs sind ausnahmslos ausgeschlossen. Dies gilt für alle SUVs und Crossover, auch für Hochleistungsversionen und Modelle von Sportwagenmarken, zum Beispiel Porsche Cayenne und Macan, Lamborghini Urus, Ferrari Purosangue, Aston Martin DBX, Bentley Bentayga, Maserati Levante und Grecale, BMW X5 M und X6 M, Mercedes-AMG G 63. Für SUVs werden keine Ausnahmen gewährt.
4.4Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich ausgeschlossen. Zugelassen sind einzig die folgenden elektrischen Sportwagen:
- Porsche: Taycan (alle Versionen); 718 Boxster und Cayman Electric (sobald erhältlich)
- Audi: e-tron GT (alle Versionen, inkl. RS)
- Lotus: Evija, Emeya
- Maserati: GranTurismo Folgore, GranCabrio Folgore
- MG: Cyberster
- Hypercars: Rimac Nevera, Pininfarina Battista
4.5Fahrzeuge der Marke Tesla sind ausnahmslos ausgeschlossen, einschliesslich Model S Plaid, Model 3 Performance und Roadster. Der Club kann die Liste gemäss Art. 4.4 jederzeit ergänzen.
4.6Hybridfahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten nicht als Elektrofahrzeuge und sind zugelassen, sofern sie Art. 4.1 erfüllen (z. B. Porsche 911 GTS T-Hybrid, Ferrari 296 und SF90, McLaren Artura, Lamborghini Revuelto).
4.7Ebenfalls nicht zugelassen sind Limousinen, Kombis, Vans sowie gewöhnliche Klein- und Kompaktwagen.
4.8Über Grenzfälle (z. B. viertürige Hochleistungsfahrzeuge mit Verbrennungs- oder Hybridmotor wie Porsche Panamera oder BMW M3) entscheidet der Club im Einzelfall abschliessend. Art. 4.3 bis 4.5 bleiben vorbehalten.
4.9Das Mitglied ist allein dafür verantwortlich, dass ihr Fahrzeug immatrikuliert, für den Strassenverkehr zugelassen und haftpflichtversichert ist und die periodische Fahrzeugprüfung (MFK) bestanden hat, sofern diese fällig ist.
4.10Das Fahrzeug muss sich in einwandfreiem technischem Zustand befinden und mit der Jahreszeit und den Verhältnissen angepassten Reifen ausgerüstet sein. Der Club kann ein Fahrzeug, das offensichtlich nicht sicher erscheint, zurückweisen, ist zu einer Kontrolle aber nicht verpflichtet.
4.11Allfällige Änderungen am Fahrzeug müssen legal und für den Strassenverkehr zugelassen sein.
Art. 5 Anforderungen an die Fahrerin
5.1Jedes Mitglied ist allein dafür verantwortlich, am Tag des Events über einen gültigen Führerausweis zu verfügen und die gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente mitzuführen.
5.2Während des Fahrteils eines Events gilt null Alkohol (strenger als der gesetzliche Grenzwert). Keine Drogen und keine Medikamente, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen.
5.3Ein Mitglied ohne gültigen Führerausweis darf nicht an Clubausfahrten teilnehmen.
Art. 6 Verhalten auf der Strasse
6.1Clubausfahrten sind touristische Ausfahrten auf öffentlichen Strassen. Es handelt sich nicht um Rennen, Zeitrallyes oder Geschwindigkeitswettbewerbe. Es gibt keine Zeitmessung und keine Rangierung nach Geschwindigkeit.
6.2Jedes Mitglied hält sich an das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und dessen Verordnungen sowie im Ausland an das dortige Recht. Die Höchstgeschwindigkeiten sind jederzeit einzuhalten.
6.3Die Mitglieder befolgen die Anweisungen der Eventleitung, halten einen sicheren Abstand, überholen das Führungsfahrzeug nur auf Anweisung und lassen andere Verkehrsteilnehmende überholen. Grössere Gruppen werden in kleinere Gruppen aufgeteilt.
6.4Telefone dürfen nur mit Freisprecheinrichtung benutzt werden. Kein Filmen oder Fotografieren während der Fahrt.
6.5Bussen, Strafen und Administrativmassnahmen aufgrund der Fahrweise eines Mitglieds trägt allein das Mitglied.
6.6Die Mitglieder nehmen Rücksicht auf Anwohnende und Umwelt: kein unnötiges Hochdrehen des Motors, keine Launch-Starts, keine Burnouts und kein übermässiger Lärm in Ortschaften, an Treffpunkten oder bei Veranstaltungsorten.
Art. 7 Tracktage und Fahrtrainings
7.1Aktivitäten auf abgesperrten Rennstrecken unterliegen den besonderen Regeln der Rennstrecke bzw. des Trainingsveranstalters, die vorgängig mitgeteilt werden. Bei Abweichungen gehen diese dem vorliegenden Reglement vor.
7.2Jedes Mitglied trägt die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (z. B. Helm).
7.3Die übliche Motorfahrzeugversicherung deckt den Einsatz auf der Rennstrecke in der Regel nicht. Jedes Mitglied prüft ihre Deckung und schliesst bei Bedarf eine Trackday-Versicherung ab.
Art. 8 Anmeldung und Annullierung
8.1Die Anmeldung erfolgt über ladiesonwheels.ch. Die Plätze sind beschränkt und werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.
8.2Eventgebühren sind vom Mitgliederbeitrag unabhängig und werden für jeden Event separat bekannt gegeben. Im Voraus zu bezahlende Eventgebühren sind innert der mitgeteilten Frist zu begleichen; andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. Der Club streckt keine Eventkosten vor (Anhang 1, Ziff. 3).
8.3Annullierung durch das Mitglied: mehr als [14] Tage vor dem Event: [volle Rückerstattung]; zwischen [14] und [3] Tagen: [50 %] Rückerstattung; weniger als [3] Tage oder Nichterscheinen: keine Rückerstattung. Ein anderes Mitglied kann den Platz mit Zustimmung des Clubs übernehmen.
8.4Der Club kann einen Event aus Gründen des Wetters, der Strassenverhältnisse, der Sicherheit, ungenügender Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt ändern, verschieben oder absagen. Bei Absage durch den Club wird die Eventgebühr zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
8.5Die Mitglieder erscheinen pünktlich mit vollem Tank bzw. geladener Batterie. Verspätete Teilnehmerinnen können vom Event ausgeschlossen werden.
Art. 9 Haftung und Versicherung
9.1Jedes Mitglied nimmt auf eigene Gefahr teil und ist allein verantwortlich für ihre Fahrberechtigung, ihre Versicherung, ihr Fahrzeug, ihre Fahrweise und allfällige von ihr verursachte Schäden. Der Club überprüft weder Führerausweise noch Versicherungen noch den technischen Zustand der Fahrzeuge.
9.2Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Eine Vollkasko- sowie eine Unfallversicherung werden dringend empfohlen.
9.3Die Haftung des Clubs ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden (Art. 100 OR).
9.4Der Club haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen oder persönlichen Gegenständen, auch nicht auf Parkplätzen und an Veranstaltungsorten.
9.5Jedes Mitglied hält den Club schadlos gegenüber Ansprüchen Dritter, die aus ihrem Verhalten entstehen.
9.6Unfälle und Zwischenfälle sind der Eventleitung unverzüglich zu melden.
Art. 10 Verhaltenskodex
10.1Die Mitglieder begegnen einander, den Organisatorinnen, Partnern und Dritten mit Respekt, Freundlichkeit und Diskretion.
10.2Jede Form von Belästigung oder Diskriminierung ist untersagt.
10.3Kommerzielle Werbung oder Akquisition an Clubevents bedarf der vorgängigen Zustimmung des Clubs.
10.4Name und Logo des Clubs dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Clubs verwendet werden.
Art. 11 Fotos und soziale Medien
11.1Der Club erstellt an Events Fotos und Videos für seine Website, seine Social-Media-Kanäle und seine Kommunikation. Mit der Teilnahme willigen die Mitglieder in diese Nutzung ein. Ein Mitglied kann der künftigen Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen und verlangen, dass ihr Kontrollschild unkenntlich gemacht wird.
11.2Mitglieder, die Fotos von anderen Mitgliedern veröffentlichen, holen deren Einverständnis ein.
Art. 12 Datenschutz
12.1Personendaten werden gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) bearbeitet, ausschliesslich für die Mitgliederverwaltung, die Organisation von Events, Versicherungszwecke und die Kommunikation des Clubs.
12.2Daten werden nie verkauft. Sie werden nur soweit notwendig an Dritte weitergegeben (Veranstaltungsorte, Versicherer, Rennstrecken, Behörden sofern gesetzlich vorgeschrieben).
12.3Mitglieder können jederzeit Auskunft, Berichtigung oder Löschung ihrer Daten verlangen. Weitere Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung auf ladiesonwheels.ch.
Art. 13 Sanktionen
13.1Verstösse gegen dieses Reglement können folgende Massnahmen nach sich ziehen: Verwarnung; Ausschluss von einem Event (auch sofort vor Ort durch die Eventleitung); Sistierung; Ausschluss aus dem Club.
13.2Schwere Verstösse (gefährliche Fahrweise, Rennen, Alkohol, Mitnahme einer nicht zugelassenen Begleitperson, Teilnahme mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug) können zum sofortigen Ausschluss führen.
13.3Sanktionen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Art. 14 Schlussbestimmungen
14.1Der Club kann dieses Reglement ändern. Die Mitglieder werden per E-Mail oder auf der Website informiert; Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
14.2Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
14.3Bei Abweichungen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung massgebend.
14.4Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist [Sitz des Clubs].
14.5Dieses Reglement tritt am [Datum] in Kraft.
Anhang 1: Mitgliedschaft
A. Warum eine Mitgliedschaft erforderlich ist
Die Teilnahme an Clubaktivitäten setzt eine Mitgliedschaft voraus. Die Mitgliedschaft ist keine Formalität; sie ist die Grundlage, auf der der Club funktioniert.
1.Bekannte Fahrerinnen und Sicherheit. An jedem Event weiss der Club genau, wer welches Fahrzeug fährt. Dies ist die Grundlage der Regel «Eine Frau, ein Auto».
2.Verbindliche Regeln. Nur Mitglieder haben dieses Reglement anerkannt. Dadurch kann der Club seinen Verhaltenskodex und Sanktionen durchsetzen. Eine Ausfahrt mit unbekannten Teilnehmenden lässt sich nicht sicher führen.
3.Organisationskosten. Der Mitgliederbeitrag finanziert ausschliesslich die Grundstruktur des Clubs: Rekognoszierung der Routen, Roadbooks, Reservationen von Veranstaltungsorten und Restaurants, Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Website, Anmeldeplattform, Werbung, Social-Media-Beiträge und Texte, Clubmaterial (Banner, Beachflags, Beschriftungen usw.), Administration und Kommunikation.
Nicht im Mitgliederbeitrag enthalten sind sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem einzelnen Event entstehen, insbesondere: Eintrittsgelder und Tickets; Leistungen externer Veranstalter oder Anbieter, die der Club im Voraus bezahlen muss (z. B. Rennstrecken, Fahrtrainings, Führungen, Locations); Verpflegung und Getränke; Übernachtungen; sowie sämtliche persönlichen Kosten der Teilnehmerin wie Treibstoff bzw. Strom, Maut, Vignetten und Parkgebühren.
Diese Kosten werden entweder über die jeweilige Eventgebühr verrechnet oder von jeder Teilnehmerin direkt vor Ort beglichen. Der Club streckt keine Eventkosten vor. Sind Kosten im Voraus zu bezahlen, stellt der Club sie vor dem Event mit der Eventgebühr in Rechnung. Die Zahlung muss innert der angegebenen Frist eingehen; andernfalls ist eine Teilnahme am Event nicht möglich und der Platz kann weitervergeben werden. Eine Rückerstattung richtet sich ausschliesslich nach Art. 8.3.
4.Versicherung und rechtliche Verantwortung. Versicherer verlangen einen klar definierten, identifizierten Teilnehmerkreis. Müssen Behörden über einen Event informiert werden oder diesen bewilligen, muss der Club eine Liste identifizierter Teilnehmerinnen vorlegen können.
5.Gemeinschaft und Exklusivität. Ein geschlossener Kreis von Frauen mit derselben Leidenschaft, mit begrenzten Gruppengrössen, hochwertigen Events und gegenseitigem Vertrauen.
6.Vorteile für Mitglieder. Die Mitgliedschaft bietet insbesondere:
- Zugang zu allen Clubaktivitäten: Ausfahrten, Events, Fahrtrainings und Tracktage sind ausschliesslich Mitgliedern vorbehalten.
- Sorgfältig vorbereitete Ausfahrten: rekognoszierte Routen, Roadbooks und eine Organisation aus einer Hand, damit sich jede Teilnehmerin ganz aufs Fahren konzentrieren kann.
- Eine exklusive Gemeinschaft: ein Netzwerk von Frauen mit derselben Leidenschaft, in einem vertrauensvollen und respektvollen Rahmen.
- Partnerangebote: Vergünstigungen und Sonderkonditionen bei Partnern des Clubs (z. B. Fahrzeugpflege, Fahrtrainings, Zubehör), sofern verfügbar.
- Information aus erster Hand: Eventkalender, Newsletter und Clubinformationen.
- Sichtbarkeit: auf Wunsch Präsentation des Mitglieds und ihres Fahrzeugs auf der Website und in den sozialen Medien des Clubs.
B. Voraussetzungen
Gemäss Art. 2 und Art. 4 des Reglements. Die Fahrerinnen-Mitgliedschaft setzt zusätzlich einen zugelassenen Sportwagen gemäss Art. 4 voraus; SUVs sind ausnahmslos ausgeschlossen (Art. 4.3). Die Beifahrerinnen-Mitgliedschaft (Art. 2.11) erfordert kein eigenes Fahrzeug, jedoch die Empfehlung durch ein bestehendes fahrendes Mitglied.
C. Beiträge
| Fahrerinnen-Mitgliedschaft |
| Eintrittsgebühr (einmalig, deckt das erste Mitgliedschaftsjahr) |
CHF 180.00 |
| Jahresbeitrag (ab dem folgenden Mitgliedschaftsjahr) |
CHF 360.00 |
| Beifahrerinnen-Mitgliedschaft (Art. 2.11) |
| Eintrittsgebühr (einmalig, deckt das erste Mitgliedschaftsjahr) |
CHF 90.00 |
| Jahresbeitrag (ab dem folgenden Mitgliedschaftsjahr) |
CHF 180.00 |
| Für beide Mitgliedschaftsformen |
| Eventgebühren |
Pro Event bekannt gegeben |
Beifahrerinnen-Mitgliedschaft. Der Jahresbeitrag beträgt die Hälfte des ordentlichen Beitrags (CHF 180.00); die Eintrittsgebühr entspricht wiederum 50 % dieses Beitrags (CHF 90.00). Die Beifahrerinnen-Mitgliedschaft umfasst alle Clubleistungen und berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen Ausfahrten und Events; einzige Besonderheit ist, dass die Beifahrerin kein eigenes Fahrzeug an die Ausfahrt bringt, sondern vom sie empfehlenden fahrenden Mitglied mitgenommen wird (Art. 2.11, Art. 3.2).
Eintrittsgebühr. Die Eintrittsgebühr entspricht in beiden Mitgliedschaftsformen 50 % des jeweiligen Jahresbeitrags und wird einmalig bei der Aufnahme bezahlt. Sie ersetzt den Jahresbeitrag für das erste Mitgliedschaftsjahr und deckt die Mitgliedschaft ab Zahlungseingang bis zum Ende des laufenden Mitgliedschaftsjahres. Erfolgt die Aufnahme in den letzten drei Monaten vor Beginn eines neuen Mitgliedschaftsjahres, deckt sie zusätzlich das gesamte folgende Mitgliedschaftsjahr (Art. 2.6). Danach gilt der ordentliche Jahresbeitrag. Die Eintrittsgebühr wird nicht zurückerstattet, auch nicht bei Austritt, Erlöschen der Mitgliedschaft oder Ausschluss. Bei einer Wiederaufnahme nach Erlöschen der Mitgliedschaft (Art. 2.9) kann der Club die Eintrittsgebühr erneut erheben.
Die Eintrittsgebühr ist innert eines Monats nach Rechnungsstellung zu bezahlen; die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zahlungseingang. Für jedes weitere Mitgliedschaftsjahr wird der Jahresbeitrag einen Monat vor dessen Beginn in Rechnung gestellt und ist innert 14 Tagen nach Beginn zu bezahlen, andernfalls wird die Mitgliedschaft sistiert. Ist der Beitrag drei Monate nach Beginn des Mitgliedschaftsjahres nicht bezahlt, erlischt die Mitgliedschaft (Art. 2.5 bis 2.9).
D. Online-Aufnahmegesuch
Das Aufnahmegesuch erfolgt ausschliesslich online über ladiesonwheels.ch. Bei der Anmeldung ist zunächst die gewünschte Mitgliedschaftsform zu wählen: Fahrerinnen-Mitgliedschaft oder Beifahrerinnen-Mitgliedschaft (Art. 2.11). Folgende Angaben sind zu machen:
- Persönliche Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, E-Mail
- Fahrzeug (nur bei Fahrerinnen-Mitgliedschaft): Marke, Modell, Jahrgang
- Empfehlendes Mitglied (nur bei Beifahrerinnen-Mitgliedschaft): Name des fahrenden Mitglieds, das die Antragstellerin empfiehlt und sie an die Ausfahrten mitnimmt
- Notfallkontakt: Name und Telefon
Vor dem Absenden bestätigt die Antragstellerin durch Anklicken:
- dass sie das Clubreglement gelesen hat und akzeptiert, insbesondere Art. 3 (Eine Frau, ein Auto), Art. 4 (Zugelassene Fahrzeuge) und Art. 6 (Verhalten auf der Strasse);
- bei einer Fahrerinnen-Mitgliedschaft zusätzlich, dass ihr Fahrzeug ein Sportwagen gemäss Art. 4 ist: kein SUV, kein Tesla und ein Elektrofahrzeug nur gemäss der Liste in Art. 4.4; dass sie einen gültigen Führerausweis besitzt und ihr Fahrzeug immatrikuliert, haftpflichtversichert und verkehrstauglich ist;
- dass ihre Angaben korrekt sind;
- dass sie in die Bearbeitung ihrer Personendaten gemäss Art. 12 einwilligt.
Optional kann sie angeben, dass sie nicht auf Fotos und Videos des Clubs erscheinen möchte (Art. 11). Die Aufnahme wird per E-Mail bestätigt. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zahlungseingang.